Nudge: Subtile Schubser in die richtige Richtung

von Stefan Kosak

Sind Sie schon einmal durch andere auf den richtigen Weg „geschubst“ worden? Bestimmt, denn viele unserer Entscheidungen sind sprichwörtlich zum Haare raufen – im Kleinen wie im Großen. Mit unseren schlechten Gewohnheiten und sorglosen Handlungen stehen wir uns oftmals selbst im Weg oder erschweren das gesellschaftliche Miteinander. Vor diesem Hintergrund wird seit geraumer Zeit das Nudging als wirkungsvolles Instrument zur Herbeiführung von besseren Entscheidungen diskutiert.

Der Nudge-Ansatz wurde durch die Arbeit des Verhaltensökonomen Richard Thaler und des Rechtswissenschaftlers Cass Sunstein begründet. Im Wesentlichen knüpfen sie hierin an die psychologische Erkenntnis an, wonach die erforderliche Aufmerksamkeit für bewusste kognitive Gedankenprozesse eingeschränkt ist. Routineaufgaben werden daher meist automatisch und beinahe mühelos bewältigt. Da die unterbewussten Denkprozesse jedoch einfach und schnell erfolgen, kommt es in manchen Entscheidungskontexten zu systematischen Verzerrungen. Eine häufige kognitive Verzerrung ist etwa der Status Quo Bias: aufgrund von kognitiver Trägheit werden keine Anstrengungen unternommen, einen vorhandenen Zustand zu verändern. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn man die Kündigung eines Abos versäumt, bevor sich dieses automatisch verlängert.

Der Nudge-Ansatz zielt nun drauf ab, kognitive Verzerrungen dieser Art gezielt einzusetzen, um das Verhalten von Menschen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Eine einfache Nudge-Maßnahme wäre etwa, gesunde Lebensmittel in den Supermarktregalen auf Augenhöhe zu platzieren, um die Verbraucher zu einer besseren Ernährung zu bewegen. In diesem Sinne lassen sich auch Verträge, auf denen die Option für eine betriebliche Altersvorsorge bereits vorgemerkt ist, oder die standardmäßige Einwilligung zur Organspende als Schubser in eine gewünschte Richtung verstehen. Das Nudging als Instrument der Verhaltenssteuerung unterscheidet sich damit grundlegend von anderen Formen der Beeinflussung. So werden etwa keine Handlungsoptionen ausgeschlossen, wie es etwa bei Verboten der Fall ist. Im Gegensatz zu finanziellen Anreizen wird auch kein Einfluss auf die Präferenzen für die vorhandenen Handlungsoptionen genommen.

Der Einsatz von Nudge-Maßnahmen scheint somit aus politischer wie aus unternehmerischer Perspektive vielsprechende Möglichkeiten zu eröffnen, das Verhalten in eine vorteilhafte Richtung zu lenken – auch im Sinne der betreffenden Akteure. Demgegenüber steht jedoch die Befürchtung, dass sich ein so wirkmächtiges Instrument leicht für falsche Zwecke instrumentalisieren lässt. Weiterhin gehen Nudge-Maßnahmen mit der Problematik einher, dass sie die Entscheidung für ein bestimmtes Verhalten an den betreffenden Personen gewissermaßen „vorbeischleusen“, da diese gezielt bei unterbewussten kognitiven Verzerrungen ansetzen. Dies gilt insbesondere, wenn Nudge-Maßnahmen nicht als solche zu erkennen sind. Die Entscheidungskompetenz der beteiligten Personen wird dann systematisch untergraben.

Sofern uns also etwas an einem selbstbestimmten Handeln gelegen ist, drängt sich die Vermutung auf, dass es zwar in manchen Fällen angemessen sein mag, auf Nudge-Maßnahmen zurückzugreifen, gerade wenn hierdurch ein besonders lohnenswertes (politisches) Ziel erreicht werden kann. Als gängiges Instrument zur Verhaltensbeeinflussung taugt Nudging hingegen nicht. Der Preis in Form einer eingeschränkten Entscheidungsfreiheit wäre dafür schlichtweg zu hoch.

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